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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Intensivstation

1. Präambel

Die Intensivstation bietet in einem der schönsten Klettergebiete Deutschlands Unterkunft in Holzhütten / Gästezimmern an, sowie Seminare im Bereich Klettern, Percussion, Team- und Persönlichkeitsentwicklung. Der Seminarraum kann auch von externen Dozenten gemietet werden. Weitere Leistungen werden von der Intensivstation ohne schriftliche Vereinbarung nicht erbracht.

Das Klettergebiet „Die Intensivstation“ befindet sich auf dem eigenen Grundstück. Es gilt das Hausrecht. Klettern ist eine faszinierende Natursportart. Das auf dem Camp gelegene Klettergebiet ist weitgehend naturbelassen und bietet daher ungestörten Genuss unter freiem Himmel. Sportausübung in der freien Natur bedingt aber auch die Konfrontation mit den in der Natur auftretenden üblichen Gefahren, die jeder Besucher / Gast für sich selbst, eigenverantwortlich,  einschätzen muss und auf die die Intensivstation keinen Einfluss hat.

2. Geltungsbereich

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung von Mietgegenständen sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen der Intensivstation.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der nach Absatz 1 überlassenen Mietgegenstände sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Intensivstation.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  

3. Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Intensivstation kommt durch die Annahme (Buchungsbestätigung) eines Antrags des Kunden und der Intensivstation zustande. Die Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) wird dem Kunden per Post oder per e-mail zugesandt. Mit Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) wird der Vertrag für beide Seiten verbindlich.

4. Leistungspflichten

  1. Nach Zustandekommen des Vertrags ist die Intensivstation verpflichtet, den vom Kunden gebuchten Mietgegenstand bereitzuhalten und die ferner vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung des Mietgegenstandes und die für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Intensivstation zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Intensivstation an Dritte.
  3. Alle Rechnungen der Intensivstation sind sofort fällig. Der Kunde kommt spätestens 30 Tage nach Zugang und Fälligkeit einer Rechnung in Verzug, vgl. §286 III BGB. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Intensivstation aufrechnen oder mindern.
  4. Die Intensivstation ist berechtigt, von dem Kunden eine angemessene Anzahlung zu fordern, höchstens jedoch 30 Prozent des vereinbarten Preises für die Überlassung der Mietgegenstände. Für die Anzahlung kann die Intensivstation unter Setzung einer angemessenen Frist einen festen Zahlungstermin bestimmen, spätestens jedoch bis zwei Wochen vor Mietbeginn. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zahlungseingang bei der Intensivstation.
  5. Die Anreise des Kunden ist nicht Gegenstand dieses Vertrags und erfolgt auf dessen eigenes Risiko.

  

5. Rücktritt des Kunden

  1. Der Kunde kann vor Leistungsbeginn jederzeit gegen Zahlung einer Entschädigung von dem Vertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Intensivstation.
  2. Im Falle des Rücktritts vor Leistungserbringung kann die Intensivstation von dem Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Entschädigung beläuft sich – vorbehaltlich der Regelung unter Ziffer 4. d) – pauschal bei einem Rücktritt

    - bis 31 Tage vor Beginn auf 60% der vereinbarten Buchung incl. gebuchter HP am Anreisetag /  incl.Seminarraum
    - 30 bis 15 Tage vor Beginn 70% der vereinbarten Buchung incl. gebuchter HP. am Anreisetag /  incl.Seminarraum
    - 14 bis 7 Tage vor Beginn 80% der vereinbarten Buchung incl. gebuchter HP am Anreisetag / incl.Seminarraum
    - 6 bis 1 Tage vor Beginn 90% der vereinbarten Buchung incl. gebuchter HP am Anreisetag / incl. Seminarraum
    - bei Nichtanreise 100% der vereinbarten Buchung incl. gebuchter HP am Anreisetag / incl. Seminarraum

  3. Eine außerordentliche Kündigung des Kunden (nur aus schwerwiegendem Grund) wird von den vorstehenden Regelungen nicht berührt.

6. Rücktritt der Intensivstation

  1. Die Intensivstation ist berechtigt aus wichtigem Grund von dem Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Als ein wichtiger Grund gilt insbesondere jeder Fall von höherer Gewalt wie Unwetter, Naturkatastrophen oder Krankheit des Inhabers. Eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Kunden besteht in diesem Fall nicht.
  2. Zahlt der Kunde eine nach Ziffer 4 d) verlangte Anzahlung auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht, kann die Intensivstation ebenfalls von dem Vertrag zurücktreten.
  3. Haftung
    Für Hauptleistungspflichten haftet die Intensivstation nach allgemeinen Bestimmungen.
    Ansonsten haftet die Intensivstation nicht für leichte Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen.
    Für eingebrachte Sachen haftet die Intensivstation nicht.

7. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

  1. Es gilt allein deutsches Recht.
  2. Handelt es sich bei dem Kunden um keinen Verbraucher, ist alleiniger Gerichtsstand München.
  3. Verlegt der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland, gilt der Gerichtsstand Bayreuth. Das gleiche gilt, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden nicht bekannt ist.
  4. Im übrigen gelten die allgemeinen Bestimmungen.

8. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Ansonsten gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen.